Wohneigentumsrecht


Vor allem in kleinen und mittelgroßen Wohnungseigentümergemeinschaften treffen häufig die unterschiedlichen Interessen und Charaktere einzelner Miteigentümer aufeinander, was ein nicht unerhebliches Konfliktpotential mit sich bringt.
Nicht selten kommt es auch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Miteigentümern und der Verwaltung.
Herr Dr. Brinkmeier konnte bereits in zahlreichen solcher Angelegenheiten sein Geschick beweisen, auch ohne die Anrufung eines Gerichts und somit zeit- und kostengünstig einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Beteiligten herzustellen.
Dies lässt sich freilich nicht immer erreichen. Wo eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich ist, vertritt Herr Dr. Brinkmeier Ihre Interessen schlagkräftig und durchsetzungsstark und greift hierbei auf ein hohes Maß an einschlägiger Gerichtserfahrung und fundierten Rechtskenntnissen zurück.

Aufgrund seiner jahrelangen Befassung mit dem privaten Baurecht und den übrigen eng mit dem Wohnungseigentumsrecht verbundenen Rechtsgebieten hat Herr Dr. Brinkmeier seit dem Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit darüber hinaus bereits mehrere insbesondere größerer Wohnungseigentümergemeinschaften erfolgreich nach außen, etwa gegenüber einem Bauträger oder Bauunternehmer, vertreten, und zwar auch dann, wenn die Baumaßnahme schon längere Zeit zurücklag und niemand mehr daran glaubte, dass sich die Ansprüche noch durchsetzen lassen.



Jetzt Kontakt aufnehmen

image

MANDANTEN - MEINUNGEN