Maklerrecht
Über vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse verfügt Herr Dr. Brinkmeier insbesondere auch im Maklerrecht. Hier konnte er sich durch die langjährige Befassung mit mehreren umfangreichen Mandaten zu einem echten Spezialisten fortbilden.
Wenn Sie als Maklerkunde der Meinung sind, dass Sie dem Makler keine oder eine geringere Provision schulden oder wenn Sie als Immobilienmakler der Meinung sind, einen Provisonsanspruch gegen Ihren Kunden zu haben, den dieser aber nicht anerkennen möchte, dann steht Ihnen Herr Dr. Brinkmeier schlagkräftig mit Rat und Tat zur Seite.
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MANDANTEN - MEINUNGEN
Nur zu Empfehlen Super Anwalt Super Anwalt echt zu empfehlen kümmert sich sofort Immer wieder gerne. Daumen Hoch👍
Sehr freundliche, engagierte und fachlich kompetente Betreuung. Die Beratung, die entsprechenden Recherchen und Argumente wurden ausgiebig begründet und mit Erfolg abgeschlossen. Meine Empfehlung!
Alleinauftrag mündlich zugesagt Es war ein sehr aufschlußreicher Termin. Die Rechtsgrundlage für ein weiteres Vorgehen war leider nicht vorhanden, sonst hätte ich Herrn Dr. Brinmeier beauftragt. Er ist sehr fachkundig und kann sich schnell in die Situation hineinversetzen.
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