Privates Baurecht und Architektenrecht

Auseinandersetzung zwischen den am Bau Beteiligten?

Auch in diesen Fällen ist Herr Dr. Brinkmeier Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Das private Baurecht und Architektenrecht bildet das Kerngebiet der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Dr. Brinkmeier, das er seit dem Beginn seiner Anwaltstätigkeit intensiv bearbeitet. Herr Dr. Brinkmeier steht Ihnen hier mit großer Fachkompetenz und einem hohen Maß an Erfahrung zur Verfügung.
Sind Sie Architekt und haben Sie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Ihres Honorars?
Sie sind Bauherr und mit der Planung Ihres Architekten unzufrieden?
Oder Sie wurden nachträglich von viel höheren Baukosten und Architektenhonoraren überrascht, als sie ursprünglich vorgesehen waren? Auch in derartigen Fällen können Sie sich vertrauensvoll an Herrn Dr. Brinkmeier wenden, der Ihr Anliegen in Ihrem Sinne, mit großen Engagement, verfolgen wird.




Jetzt Kontakt aufnehmen

image

MANDANTEN - MEINUNGEN